Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Unsere Lieferungen und Leistungen erbringen wir ausschließlich auf der Grundlage der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). AGBs des Kunden gelten nur bei besonderer Bestätigung unsererseits.
Lieferung
Die Lieferung erfolgt zum frühest möglichen Zeitpunkt sofort nach Fertigstellung des Auftrages.
Standardfrachtführer ist die österreichische Post AG.
Für allfällige Lieferverzögerungen, die nicht unserem Bereich zuzurechnen sind, übernehmen wir keine Haftung.
Preise
Unsere Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zahlungen
Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, zahlbar Brutto-Kassa (ohne Skontoabzug).
Bei Abholung sofort, bei Zusendung durch Lieferung/Postversand im Voraus. Wenn nicht anders vereinbart.
Die Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers gegen Forderungen des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Auftragnehmer zahlungsunfähig geworden ist oder die Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Auftraggebers steht, gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt worden ist.
Recht der Zurückbehaltung des Reparaturgegenstandes
Dem Auftragnehmer steht wegen aller seiner Forderungen, die in Zusammenhang mit gegenständlichem Auftrag stehen, insbesondere für den getätigten Aufwand oder den ihm verursachten Schaden, sowie für einschlägige Materiallieferungen ein Zurückbehaltungsrecht an dem betroffenen Reparaturgegenstand des Auftraggebers zu. Dies gilt auch für Forderungen aus früheren Instandsetzungsaufträgen, soweit diese vom gleichen Auftraggeber erteilt worden sind. Weisungen, über den Reparaturgegenstand in bestimmter Weise zu verfügen, muss der Auftragnehmer erst nach vollständiger Bezahlung seiner Forderungen ausführen.
Aufwandsentschädigung
Sofern ein Reparaturauftrag nicht binnen drei Jahren vom Auftraggeber wieder abgeholt wurde, sind wir berechtigt, diese(n) Reparaturgegenstand(stände) an Dritte zu verkaufen.
Gewährleistung
Fehl- und andere Mängel müssen SOFORT nach Erhalt der Auftragsarbeit bei uns reklamiert werden.
Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die durchgeführten Instandsetzungsarbeiten und für die eingebauten Teile innerhalb der gesetzlichen Fristen.
Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer.
Die Gewährleistung erfolgt durch kostenlose Behebung der nachgewiesenen Mängel in angemessener Frist und zumutbarer Weise; ist eine Behebung nicht möglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, so ist angemessener Ersatz zu leisten.
Zur Ausführung der Leistungen im Rahmen der Gewährleistung hat der Auftraggeber den Reparaturgegenstand dem Auftragnehmer in dessen Betrieb zu überstellen.
Nicht abdingbare Rechte des Auftraggebers auf Wandlung werden hierdurch nicht berührt.
Bestehende und über die Gewährleistung hinausgehende Herstellergarantien werden durch die vorstehenden Bestimmungen nicht beeinträchtigt.
Schadenersatz
Der Auftragnehmer haftet für alle von ihm aus Anlass der Ausführung der Instandsetzungsarbeiten verschuldeten Schäden, soweit diese an einer Person oder am Reparaturgegenstand selbst eingetreten sind. Für alle sonstigen Schäden einschließlich der Folgeschäden oder Schäden aus Vertragsverletzung haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Aus der Produkthaftung zustehende Ansprüche werden durch diese Regelung nicht berührt.
Die Haftungsbeschränkung gemäß 9.1. gilt auch bei Verlust des vom Auftragnehmer übernommenen Reparaturgegenstandes.
Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird Innsbruck vereinbart.